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  • Restwertleasing

    Mobilien-Leasing für Firmenkunden

    Bei dieser Variante - auch Teilamortisation genannt - wird während der Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer nicht das gesamte eingesetzte Kapital rückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass am Ende der Vertragsdauer ein Restwert (=linearer Restbuchwert) verbleibt.

    Die Vertragslaufzeit muss aus steuerlichen Gründen zw. 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes (lt. AfA-Tabelle) liegen.

    Durch Einbringung eines Depots und/oder einer Mietvorauszahlung wird die Leasingrate weiter reduziert.

    Unterschied Depot zur Mietvorauszahlung

    Die Vorauszahlung verringert den Tilgungsanteil der Leasingrate, während das Depot die  Leasingraten um kalkulatorische Depotzinsen vermindert.

    Mögliche Depot- und Mietvorauszahlungswerte

    • Mietvorauszahlung maximal 30 % der Gesamtinvestitionskosten
    • Depot maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten
    • Mietvorauszahlung und Depot in Summe maximal 50 % der Gesamtinvestitionskosten

    Zum Vertragsende gibt es drei mögliche Szenarien

    • Der Leasinggeber dient dem Leasingnehmer das Objekt an.
    • Der Leasingnehmer und der Leasinggeber vereinbaren eine Mietvertragsverlängerung, soweit es die steuerlichen Kriterien erlauben.
    • Der Leasinggeber verkauft das Objekt an einen Dritten und trägt hierfür das volle Verlustrisiko.
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